Klappbare, ausschiebbare Terrasse
Hallo liebe Pias,
ein Bauherr von mir möchte einen Anbau an sein Haus mit 2 größeren Räumen planen. Die GRZ I ist recht knapp. Jetzt kam er auf die Idee die Terrasse ausschiebbar oder klappbar zu planen (1 m Tiefe ist unter Dachüberstand vorhanden) um die Fläche dem Anbau zuschlagen zu können.
Wäre dies im Sinne des Baurechts möglich, dass diese Fläche dann nicht der GRZ zugerechnet wird?
Hat Jemand so etwas schon gebaut und eine Idee, von welcher Größenordnung bei den Kosten man hier redet? Denn ich vermute, dass das aus Gewichtsgründen nicht mal eben per Hand verschoben oder geklappt werden kann.... In der Breite wären wir bei etwa 5 m, wenn er die ganze Front vor dem Wohnraum nutzen möchte.
Ich freue mich auf kurzfristige Rückmeldungen besonders zu Punkt 1, da sich das auf die Gesamtplanugn auswirkt und er innen schon fleißig am reißen ist.
Viele Grüße Andrea


Hallo Andrea, ich hatte mal eine Situation einer Erweiterung in eine Abstandsfläche hinein. Gelöst habe ich das mit einem auskragenden ziemlich großen Erker. Das war möglich, weil es ein Hochparterre ist bei dem Gebäude.
Das Bauamt jedenfalls ist der Erker-Idee gefolgt ;-) und die Nachbarn waren einverstanden
Viel Erfolg!
Petra