Kunststoffensertausch in denkmalgeschütztem Haus
Liebe Kolleginnen,
Hat eine von euch Erfahrung, wie es sich verhält, wenn im Bestand eines denkmalgeschützten Hauses Kunststoffenster vorhanden sind, nun aber ausgetauscht werden müssen, ob das Denkmalamt ein Mitspracherecht bei der:
Materialwahl
Aufteilung
hat, oder ist das Gebäude und Fenster Denkmal rechtlich so zu bewerten wie es zum Zeitpunkt aussah, als es in die Liste aufgenommen wurde?
Der Bauherr möchte Kunstoff als Material gerne belassen, da es sich um ein Mehrfamilienhaus in schwieriger Lage handelt.
Bei der Aufteilung sehe ich weniger Konfliktpotenzial, da die einzigen Unterlagen zum Haus nicht viel hergeben.
Vielen Dank schon einmal!
Viele Grüße
Iris Niemann-Büttner
a1detailwerk@niemann-buettner.de
16 Ansichten


Hi Iris, einen Anspruch darauf, wieder Kunststofffenster einzubauen werden die Bauherren nicht haben. Das Denkmalschutzamt betrachtet immer das gesamte Gebäude. Es ist Verhandlungssache. Worauf es evtl. hinaus laufen kann ist, dass sie Kunststofffenster dulden, dafür dann aber keine Denkmalschutz Abschreibung bescheinigen. LG Ina