Grenzüberschreitung bestehender Anbau
Hallo liebe PIAs,
bei einem alten Wohnhaus mit angrenzendem Werkstatt-/Stallgebäude geht ein kleiner erdgeschossiger Anbau 31 cm über die Grundstüdstückgrenze hinaus.
Das Grundstück wurde in den 50er Jahren völlig unmöglich geteilt, die Grenze verläuft entweder direkt am Gebäude oder mit unter 2,50 m (heute ja 3 m in Niedersachsen) Abstand. Der kleine Anbau war mal länger, unser Teil wurde als Wohnraum, der Rest als Kontor genutzt. Bei der Teilung musste die Wand verstärkt werden, da sie das dann im Kontor und nicht im Wohnraum gemacht haben, steht die Wand jetzt über.
Hat Jahrzehnte keinen gestört, aber wir bekommen deswegen jetzt für einen Umbau des Gebäudes keine Baugenehmigung. Wo die Grenze direkt am Haus läuft geht es mit einer Brandwand ohne Öffnungen, den Rest bekommen wir mit einer Baulasteintragung beim Nachbarn geregelt.
Von Seiten des Vermessungsamtes hieß es, es müsste für den Anbau dann die Grenze neu festgesetzt werden, so dass diese dann am tatsächlich vorhandenen Gebäude läuft. Die knapp 1,5 m² müssten dann halt vom Nachbarn abgekauft werden.
Leider sind die Nachbarn nicht ganz einfach. Sieht Jemand noch eine andere Lösung?
Bitte Mail direkt an mich. Mich erreichen trotz Haken in allen Bereichen immer noch nicht alle Einträge...
Viele Grüße
Andrea


Liebe Andrea,
ich vermute, dass tatsächlich der bisher vorgeschlagene Weg der mögliche ist. Abweichungsantrag habt ihr wahrscheinlich schon versucht.
Gruß Katharina Born