Begründung für ein Produkt bei öffentlicher neutraler Ausschreibung
Hallo liebe PIAs,
Auftraggeberin und ich möchten unbedingt eine Leuchte trotz neutraler öffentlicher Ausschreibung festlegen. Nun soll ich laut GMSH eine Begründung liefern.
Das jede Leuchte ein Unikat ist, gestalterisch und mundgeblasen mit einer einzigartigen Lichtwirkung ist für den Prüfer kein Grund.
Habt ihr vielleicht Erfahrung mit Begründungen für spezielle Produkte?
Vielen Dank für eure Unterstützung!
Sonnige Grüße von der Ostsee
Andrea
11 Ansichten

